Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Durchführung von Verträgen über die Nutzung der Software „ParkClick“ als Software-as-a-Service (nachfolgend „Software“). Anbieter ist die ParkClick GmbH, Willy-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld (nachfolgend „Anbieter“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter sie ausdrücklich in Textform anerkennt.
1.2 Die Software dient der digitalen Verwaltung von Parkflächen durch Parkplatzbetreiber. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere die Parkraum- und Kundenverwaltung, die Entgegennahme und Verwaltung von Online-Buchungen und Reservierungen, die Rechnungserstellung, die Abfertigung von An- und Abreisen über eine Fahrer-App sowie optionale Zusatzleistungen (z. B. Erstellung und Betrieb einer Website, White-Label-Kunden-App, WhatsApp-Nachrichtenversand). Ein Anspruch auf Herausgabe oder Überlassung der Software zur lokalen Installation (ausgenommen der bestimmungsgemäß bereitgestellten App-Anwendungen), auf Quellcode oder Systemkomponenten besteht nicht.
1.3 Der Anbieter betreibt die Software auf eigener oder fremder Infrastruktur (Subdienstleister/Hosting-Provider) in einem Rechenzentrum in Deutschland. Änderungen von Subdienstleistern mit gleichwertigem Sicherheits- und Leistungsniveau bleiben vorbehalten.
1.4 Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
2 Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
2.1 Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Nutzungsvertrags bzw. Auftragsformulars oder durch Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters in Textform zustande. Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags.
2.2 Laufzeit und eine etwaige Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem Vertrag. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist die ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten möglich; anschließend kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Fehlt eine Regelung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2.3 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang beim Empfänger. Gebuchte Zusatzleistungen können, soweit vertraglich vorgesehen, gesondert gekündigt werden.
2.4 Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht an der Software. Der Zugang wird deaktiviert; gebuchte Zusatzleistungen, insbesondere eine vom Anbieter betriebene Website und bereitgestellte Apps, enden mit dem Vertrag, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Anbieter löscht Kundendaten nach Maßgabe von Ziff. 19.
3 Leistungsumfang, Weiterentwicklung, Verfügbarkeit
3.1 Funktionsumfang, unterstützte Plattformen, Benutzeranzahl, Speicher- und Leistungskontingente, buchbare Zusatzleistungen sowie technische Voraussetzungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Der genaue Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket.
3.2 Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter (z. B. in den Bereichen Sicherheit, Performance, Usability und rechtliche Anforderungen). Änderungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und die Kernfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.3 Der Anbieter stellt die Software mit einer jährlichen durchschnittlichen Verfügbarkeit von 98 % bereit. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung (nach Möglichkeit vorab angekündigt), höhere Gewalt sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Internet-/Netzstörungen beim Kunden, Ausfälle bei Vorlieferanten, Zahlungsdienstleistern, Vermittlerportalen oder App-Store-Betreibern).
3.4 Support erbringt der Anbieter während der Geschäftszeiten per E-Mail, sofern nicht abweichend vereinbart.
3.5 Die Nutzung einzelner Funktionen kann von Betriebssystemen, App-Stores, Endgeräten, Browsern oder Drittkomponenten abhängen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Einschränkungen, Verzögerungen oder Änderungen, die auf Vorgaben oder technische Änderungen solcher Drittplattformen zurückzuführen sind, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
4 Nutzungsrechte
4.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software über die vom Anbieter freigegebenen Plattformen. Eingeschlossen ist das Recht, seinen Mitarbeitern die Fahrer-App und seinen Endkunden die Buchungsfunktionen sowie eine etwaig gebuchte Kunden-App bestimmungsgemäß zugänglich zu machen. Eine darüber hinausgehende Unterlizenzierung, Vermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
4.2 Unzulässig sind insbesondere: Weitergabe von Zugangsdaten oder Konten an Dritte außerhalb der Organisation des Kunden; Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder Reverse Engineering, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt; Nutzung außerhalb der vereinbarten Zwecke.
4.3 Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich Updates, Upgrades, Weiterentwicklungen und kundenspezifischer Anpassungen, verbleiben beim Anbieter. Die vom Kunden überlassenen Kennzeichen und Inhalte verbleiben beim Kunden.
5 Pflichten des Kunden, zulässige Nutzung
5.1 Der Kunde richtet Benutzerkonten ein, verwaltet Rollen und Rechte und stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugriff erhalten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
5.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere der Stammdaten seines Betriebs, der Kapazitäts-, Leistungs- und Preisdaten, sowie für eine geeignete IT-Umgebung (aktueller Browser, Internetzugang, geeignete Endgeräte).
5.3 Unzulässig sind insbesondere: rechtswidrige Nutzung; Eingabe oder Übertragung schädlicher Codes; Umgehung technischer oder organisatorischer Schutzmaßnahmen; unbefugter Zugriff auf Daten, Systeme oder Netzwerke; Überlastungsangriffe und sonstiger Missbrauch.
5.4 Der Kunde führt angemessene Datensicherungen der in der Software verarbeiteten Daten durch, soweit Export- oder Download-Funktionen bereitgestellt werden, und bleibt für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
6 Buchungen, Verhältnis zu Endkunden, Preisgestaltung
6.1 Verträge über Park- und Nebenleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dessen Endkunden zustande. Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur für die Entgegennahme und Verwaltung von Buchungen bereit und wird weder Vertragspartei noch Vertreter, Vermittler oder Erfüllungsgehilfe des Kunden im Verhältnis zu den Endkunden.
6.2 Der Kunde ist für die inhaltliche Ausgestaltung seines Angebots verantwortlich, insbesondere für Leistungsbeschreibungen, Preise, Storno- und Buchungsbedingungen sowie die Einhaltung der für sein Geschäft geltenden gesetzlichen Anforderungen, etwa Informations-, Kennzeichnungs- und Preisangabepflichten sowie verbraucherschützender Vorschriften im Verhältnis zu seinen Endkunden.
6.3 Der Kunde stellt die für seine Buchungsseiten und Apps erforderlichen eigenen Rechtstexte bereit und hält diese aktuell, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung gegenüber den Endkunden sowie AGB und Widerrufsbelehrungen, soweit erforderlich. Der Anbieter stellt insoweit lediglich die technische Möglichkeit der Einbindung bereit. Eine Rechtsberatung ist nicht Vertragsgegenstand.
6.4 Soweit die Software eine dynamische Preisgestaltung auf Grundlage von Auslastungs- und Nachfragedaten ermöglicht, konfiguriert der Kunde die Preisregeln eigenverantwortlich. Für die rechtliche Zulässigkeit der Preisgestaltung und der Preisdarstellung gegenüber Endkunden ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
7 Zahlungsdienstleister
7.1 Die Software ermöglicht die Einbindung von Zahlungsdiensten Dritter (derzeit z. B. PayPal, Mollie und Stripe) zur Abwicklung von Endkundenzahlungen. Der Anbieter erbringt selbst keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und nimmt keine Gelder der Endkunden entgegen.
7.2 Soweit für die Nutzung einzelner Zahlungsdienste ein eigenes Vertragsverhältnis bzw. Konto des Kunden bei dem jeweiligen Zahlungsdienstleister erforderlich ist, obliegen dessen Abschluss und Unterhaltung dem Kunden. Es gelten insoweit ergänzend die Bedingungen und Gebühren des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
7.3 Für Rückbelastungen (Chargebacks), Zahlungsausfälle und Streitigkeiten über Endkundenzahlungen ist im Verhältnis zum Endkunden und zum Zahlungsdienstleister ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Dienste der Zahlungsdienstleister.
8 Rechnungserstellung
8.1 Die Software erstellt Rechnungen des Kunden gegenüber dessen Endkunden als technisches Hilfsmittel auf Grundlage der vom Kunden hinterlegten Daten und Einstellungen.
8.2 Für die inhaltliche, steuerliche und handelsrechtliche Richtigkeit der erstellten Rechnungen, insbesondere die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, sowie für die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Eine Steuer- oder Rechtsberatung ist nicht Vertragsgegenstand.
9 Partner-Schnittstellen (Vermittlerportale)
9.1 Die Software ermöglicht die technische Anbindung von Vermittlerportalen für Parkplatzbuchungen, über die Buchungen automatisiert in die Software synchronisiert werden. Welche Schnittstellen verfügbar sind, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung.
9.2 Die vertraglichen Beziehungen zu den Vermittlerportalen, insbesondere Provisionsvereinbarungen, bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Portalbetreiber. Der Anbieter stellt lediglich die technische Schnittstelle bereit.
9.3 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Funktionsweise oder Fortführung der Schnittstellen der Portalbetreiber. Ändert ein Portalbetreiber seine Schnittstelle oder stellt er sie ein, wird der Anbieter die Anbindung im Rahmen des Zumutbaren anpassen; ein Anspruch auf Aufrechterhaltung einer bestimmten Anbindung besteht nicht.
10 Fluginformationen
10.1 Die Software kann Fluginformationen (z. B. voraussichtliche Ankunftszeiten und Verspätungen) anzeigen, die aus öffentlich zugänglichen Quellen Dritter bezogen werden. Es handelt sich um eine unterstützende Zusatzfunktion mit reinem Informationscharakter.
10.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder ununterbrochene Verfügbarkeit der Fluginformationen. Der Kunde trifft betriebliche Dispositionen nicht allein auf Grundlage dieser Anzeigen.
11 WhatsApp-Nachrichtenversand
11.1 Soweit gebucht, ermöglicht die Software den Versand von Nachrichten an Endkunden über die WhatsApp Business Platform (Meta). Für die Nutzung gelten ergänzend die Bedingungen des Plattformbetreibers, einschließlich dessen Vorgaben zu Nachrichtenvorlagen und Freigabeprozessen.
11.2 Die Abrechnung erfolgt, soweit vereinbart, nutzungsabhängig je versendeter Nachricht gemäß Vertrag bzw. Preisübersicht, zuzüglich etwaiger Entgelte des Plattformbetreibers.
11.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für den Nachrichtenversand die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere Einwilligungen der Empfänger nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO sowie, soweit Nachrichten Werbung enthalten, nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit.
12 Website-Erstellung und -Betrieb (Zusatzleistung)
12.1 Soweit gebucht, erstellt und betreibt der Anbieter für den Kunden eine Website mit integrierter Buchungsfunktion. Art, Umfang und Vergütung ergeben sich aus dem Vertrag.
12.2 Der Kunde stellt die erforderlichen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos und Betriebsangaben) bereit und sichert zu, dass er zu deren Nutzung berechtigt ist und diese keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
12.3 Für die auf der Website erforderlichen eigenen Rechtstexte des Kunden gilt Ziff. 6.3 entsprechend.
12.4 Die Website wird für die Dauer der gebuchten Zusatzleistung betrieben. Mit deren Beendigung wird die Website deaktiviert, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode oder Systemkomponenten der Website besteht nicht.
13 Mobile Apps (Fahrer-App, White-Label-Kunden-App)
13.1 Die Fahrer-App richtet sich an Mitarbeiter des Kunden und dient insbesondere der Abfertigung von An- und Abreisen (Check-in/Check-out) sowie der Verwaltung der zugehörigen Vorgänge. Für die Schaffung der datenschutzrechtlichen, arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes gegenüber seinen Mitarbeitern ist der Kunde verantwortlich, insbesondere für deren Information, das Vorliegen einer geeigneten Rechtsgrundlage sowie die Beachtung etwaiger Mitbestimmungsrechte. Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit.
13.2 Soweit gebucht, stellt der Anbieter eine Kunden-App unter dem Namen und Branding des Kunden bereit (White-Label). Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung der hierfür überlassenen Kennzeichen und Inhalte berechtigt ist; Ziff. 12.2 Satz 2 gilt entsprechend. Im Verhältnis zu den Nutzern der Kunden-App ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und stellt die erforderlichen eigenen Rechtstexte bereit.
13.3 Veröffentlichung, Verfügbarkeit und Aktualisierung der Apps in App-Stores Dritter (z. B. Apple App Store, Google Play) hängen von den Vorgaben und Prüfprozessen der jeweiligen Plattformbetreiber ab. Ziff. 3.5 gilt entsprechend.
14 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
14.1 Die Nutzung der Software ist kostenpflichtig. Die Vergütung setzt sich aus dem gewählten Paket, etwaigen Einrichtungsentgelten sowie optionalen Zusatzleistungen zusammen; sie ergibt sich aus dem Vertrag bzw. der jeweils aktuellen Preisübersicht des Anbieters. Nutzungsabhängige Entgelte (z. B. je versendeter Nachricht) werden nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
14.2 Soweit nicht anders vereinbart, wird die laufende Vergütung für den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig; nutzungsabhängige Entgelte werden nachträglich abgerechnet. Dem Kunden werden Rechnungen in elektronischer Form bereitgestellt. Ist ein Lastschrifteinzug vereinbart, erfolgt der Einzug zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt.
14.3 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung, den Zugang zur Software vorübergehend sperren. Gesetzliche Verzugszinsen und weitere Ansprüche bleiben unberührt.
14.4 Während der Vertragslaufzeit hinzugebuchte Zusatzleistungen können anteilig für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
14.5 Der Anbieter kann die laufenden Entgelte mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit sich seine Kosten für die Leistungserbringung (z. B. Infrastruktur-, Lizenz- oder Personalkosten) verändern. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Im Fall einer Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen. Innerhalb einer vereinbarten Mindestlaufzeit sind Preiserhöhungen ausgeschlossen, soweit sie nicht vertraglich vorgesehen sind.
15 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Sicherheit
15.1 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, auch im Verhältnis zu seinen Endkunden und Mitarbeitern.
15.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere Buchungs-, Endkunden- und Mitarbeiterdaten, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
15.3 Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) ein, insbesondere Verschlüsselungs-, Zugriffs- und Berechtigungskonzepte nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und des Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Einsatz von Subdienstleistern, einschließlich Hosting- und Infrastrukturdienstleistern, erfolgt auf rechtlicher Grundlage mit geeigneten Garantien und Dokumentation im Auftragsverarbeitungsvertrag.
15.4 Der Kunde stellt sicher, dass er über eine geeignete Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der in die Software eingegebenen personenbezogenen Daten verfügt und Betroffenenrechte erfüllen kann.
16 EU Data Act – Wechselrechte („Switching“)
16.1 Unbeschadet vertraglicher Kündigungsfristen hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer maximalen Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten zu kündigen, um zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst zu wechseln oder Daten intern zu portieren.
16.2 Der Anbieter unterstützt den Wechsel insbesondere durch:
(a) Export von Kundendaten in strukturierten, maschinenlesbaren Formaten;
(b) Bereitstellung einer Datenliste/Strukturübersicht;
(c) angemessene technische Unterstützung während einer Übergangsphase.
16.3 Gebühren für Switching-Unterstützung: Bis zum 12. Januar 2027 können angemessene Gebühren für zusätzliche technische Unterstützung berechnet werden; ab diesem Datum werden Switching-Unterstützungsleistungen unentgeltlich erbracht (gesetzliche Übergangsregelungen bleiben unberührt).
16.4 Kundenspezifisch entwickelte Leistungen (Individualsoftware) können, soweit rechtlich zulässig, besonderen Regeln unterliegen.
17 Wartung, Störungsmeldungen
17.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Betrieb zur Wartung oder Weiterentwicklung vorübergehend zu unterbrechen. Solche Maßnahmen werden, soweit möglich, rechtzeitig angekündigt.
17.2 Störungen sind unverzüglich unter Beschreibung von Symptomen, Betroffenheit und Dringlichkeit zu melden. Der Kunde gewährt die zur Fehleranalyse erforderliche Mitwirkung.
17.3 Für die Netzanbindung und Internetverbindung sowie die interne Verfügbarkeit in der Umgebung des Kunden und der Endkunden ist der Anbieter nicht verantwortlich.
18 Haftung
18.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung).
18.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
18.3 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Datenverluste, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
18.4 Der Anbieter haftet nicht für Inhalte oder Daten, die der Kunde, dessen Nutzer oder Endkunden eingeben, sowie nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder inkompatible Drittsoftware, durch Leistungen Dritter (insbesondere Zahlungsdienstleister, Vermittlerportale, Plattformbetreiber und Quellen von Fluginformationen) oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, soweit er das schadensbegründende Ereignis nicht nach Maßgabe der vorstehenden Absätze zu vertreten hat.
19 Geheimhaltung, Datenrückgabe, Löschung
19.1 Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und verwenden diese ausschließlich zur Vertragserfüllung. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende und entfällt nur, soweit Informationen nachweislich allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder eine Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
19.2 Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde seine Daten mittels bereitgestellter Export-/Download-Funktionen in gängigen Formaten exportieren.
19.3 Nach Vertragsende hält der Anbieter den Zugriff für bis zu 60 Tage in einer Übergangsphase aufrecht (sofern keine ausstehenden Zahlungen oder rechtlichen Hindernisse bestehen), um dem Kunden Exporte zu ermöglichen.
19.4 Im Anschluss werden die Kundendaten regelkonform gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Sicherungs- und Log-Daten werden turnusgemäß überschrieben.
20 Änderung der AGB
20.1 Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit sachliche Gründe dies erforderlich machen, insbesondere aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen, technischen Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen des Funktionsumfangs, und soweit hierdurch das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht unangemessen zulasten des Kunden verschoben wird. Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten oder der vereinbarten Vergütung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung, soweit sie nicht bereits vertraglich vorgesehen sind.
20.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist den Kunden bei Fristbeginn auf die Bedeutung seines Schweigens hin. Im Fall des fristgemäßen Widerspruchs sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
21 Schlussbestimmungen
21.1 Gerichtsstand: Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
21.2 Erfüllungsort: Für Unternehmer gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz der ParkClick GmbH in Schönefeld, sofern keine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde.
21.3 Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.4 Aufrechnung, Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
21.5 Nebenabreden: Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen der Parteien bleiben hiervon unberührt.
21.6 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.